Die neue Grundsteuer – Das ist zu tun
Wie sicherlich schon aus den Medien entnommen wurde, werden im Laufe des Jahres 2022, alle Eigentümer/innen vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine elektronische Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Diese ist notwendig, damit das Finanzamt das Grundstück, bezogen auf den 1. Januar 2022, neu bewerten und die neue Grundsteuer ermitteln kann. Laut der Seite der Finanzämter Baden-Württemberg wird die Abgabe der Erklärung für die Grundsteuer in ELSTER, voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Bereits bestehende Elster-Konten können genutzt werden. Sollte bisher kein Konto bei Elster eingerichtet sein, empfiehlt sich eine frühzeitige Registrierung auf https://www.elster.de, da der Prozess zwischen 2-3 Wochen dauern kann.
Auf der Website www.grundsteuer-bw.de können sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu diesem Thema umfassend informieren. Alle Infos, die für die Feststellungserklärungen erforderlich sind, sollen den Bürgerinnen und Bürger im Frühjahr 2022 dort zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus erhalten sie ein weiteres Informationsschreiben zur Grundsteuerreform allgemein, sowie zum jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.
Welche Daten benötigt das Finanzamt von Ihnen?
Das Land Baden-Württemberg schreibt hierzu:“ Im ELSTER-Portal sind dann für die Grundsteuer B vor allem die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen.“
„Zuletzt muss noch die Frage beantwortet werden, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Sofern sich nichts geändert hat, können sich die Eigentümerinnen und Eigentümer daran orientieren, ob ihr Grundstück bisher in die Kategorie Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück (in der Regel Mehrfamilienhäuser) oder Wohneigentum gefallen ist. In dem Fall lautet die Antwort: ja. In allen anderen Fällen muss ermittelt werden, ob der Anteil der Wohnfläche an der Gesamtfläche mehr als 50 Prozent beträgt.“
Wo finde sie diese Daten?
Das Land Baden-Württemberg schreibt hierzu:“ Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann nach der Veröffentlichung durch die Gutachterausschüsse auf der landesweiten Informationsseite unter www.grundsteuer-bw.de und in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Kommune kostenfrei abgerufen werden. Soweit möglich soll auch die Grundstücksfläche auf der landesweiten Informationsseite angeboten werden. Ansonsten findet sich die Grundstücksfläche am einfachsten im Kaufvertrag über das Grundstück oder im Grundbuchauszug.“
Wie lange haben Sie Zeit um die Daten einzureichen?
Das Land Baden-Württemberg schreibt hierzu:“ Nach derzeitiger Planung muss diese Erklärung bis spätestens 31. Oktober 2022 abgegeben werden.“
Folgendes ist nun zu tun:
- Wenn noch nicht vorhanden, frühzeitige Registrierung auf https://www.elster.de
- Informationen zu Grundstücksgröße, dem Bodenrichtwert beschaffen
- Auf das Schreiben des Finanzamtes zur Aufforderung der Feststellungserklärung warten und Frist zur Abgabe einhalten.
Alle weiteren Antworten zu Ihren Fragen rund um das Thema Grundsteuer finden Sie auf: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/