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    Neue Regelung zum Stromanbieterwechsel bei Umzug ab 06. Juni 2025

    Wichtige Information für Vermieterinnen und Vermieter

    Ab dem 06. Juni 2025 tritt eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters im Zusammenhang mit einem Umzug betrifft. Die Änderungen haben direkte Auswirkungen auf den Ablauf bei Ein- und Auszügen – und betreffen somit auch Ihre Mieterinnen und Mieter.

    Was ändert sich?

    Bisher war es möglich, den Stromanbieter bis zu sechs Wochen nach einem Auszug über den Umzug zu informieren. Diese Frist entfällt künftig vollständig. Ab Juni 2025 muss der Stromanbieter bereits vor dem Umzugstermin benachrichtigt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bundesnetzagentur möchte den Lieferantenwechsel beschleunigen – künftig soll dieser innerhalb von 24 Stunden erfolgen können. Damit das gelingt, ist eine rechtzeitige Einzugs- oder Auszugsmeldung mindestens 14 Tage vor dem Umzug erforderlich.

    Was passiert bei verspäteter Meldung?

    Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Mieter registriert. Das kann zur Folge haben, dass der Stromverbrauch des neuen Mieters dem alten Kundenkonto zugeordnet wird – mit unnötigem Aufwand und möglichen Missverständnissen für alle Beteiligten.

    Was können Sie als Vermieter tun?

    Bitte informieren Sie Ihre Mieterinnen und Mieter frühzeitig über diese neue Regelung. Nur so kann ein reibungsloser Übergang beim Stromanbieterwechsel gewährleistet werden.