Das neue WeModG tritt ab dem 1.12.2020 in Kraft
Am 1.12.2020 treten zahlreiche neue Regeln des Wohnungseigentumsrecht in Kraft, nachdem das Gesetz zur WEG-Reform am 22.10.2020 verkündet wurde. Die neuen Vorschriften bringen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer deutliche Veränderungen mit sich:
- Vereinfachung von Modernisierung und Sanierung
- Wohnungseigentum-Gemeinschaft als Träger der Verwaltung
- Erweiterte Entscheidungs- und Vertreterbefugnis des Verwalters
- Vereinfachung der Eigentümerversammlungen und der Beschlussfassung
- Recht der Eigentümer auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen
- Flexiblere Entscheidung über Kostenverteilung
- Veränderung in Bezug auf den Verwaltungsbeirat
- Vereinfachung der Abberufung des Verwalters
- Regelung von Anfechtungsklagen gegen die Gemeinschaft
- Abschaffung der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters
- Vereinbarungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Grundbucheintragung
- Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
- Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit
- Neue Regelung zur Jahresabrechnung
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter
Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen finden Sie in der beigefügten Studienjahresarbeit unseres dualen Studenten Herrn Moritz Schmid.