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Schmid Hausverwaltungen GmbH

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    Das neue WeModG tritt ab dem 1.12.2020 in Kraft

    Am 1.12.2020 treten zahlreiche neue Regeln des Wohnungseigentumsrecht in Kraft, nachdem das Gesetz zur WEG-Reform am 22.10.2020 verkündet wurde. Die neuen Vorschriften bringen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer deutliche Veränderungen mit sich:

    • Vereinfachung von Modernisierung und Sanierung
    • Wohnungseigentum-Gemeinschaft als Träger der Verwaltung
    • Erweiterte Entscheidungs- und Vertreterbefugnis des Verwalters
    • Vereinfachung der Eigentümerversammlungen und der Beschlussfassung
    • Recht der Eigentümer auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen
    • Flexiblere Entscheidung über Kostenverteilung
    • Veränderung in Bezug auf den Verwaltungsbeirat
    • Vereinfachung der Abberufung des Verwalters
    • Regelung von Anfechtungsklagen gegen die Gemeinschaft
    • Abschaffung der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters
    • Vereinbarungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Grundbucheintragung
    • Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit
    • Neue Regelung zur Jahresabrechnung
    • Entziehung des Wohnungseigentums
    • Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter

    Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen finden Sie in der beigefügten Studienjahresarbeit unseres dualen Studenten Herrn Moritz Schmid.