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    Neue Beschlussbefugnis zur Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich 2 Entscheidungen zur Änderung der Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer und Verwalter haben können. (siehe BGH, Urteil v. 22.3.2024, V ZR 81/23 zur Kostenverteilung bei Doppelparker und bzw. BGH, Urteil v. 22.3.2024, V ZR 87/23 zur Kostenverteilung bei Dachfenstern)

    In den aktuellen Urteilen ging es um die Frage, ob die Kosten für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem in der Teilungserklärung vorgeschriebenen Verteilerschlüssel oder nach dem Nutzenprinzip verteilt werden können. Bis zur Gesetzesänderung zum 01.12.2020 konnte von dem vereinbarten Prinzip der Kostenverteilung nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

    Der BGH hat nun in diesen 2 Fällen entschieden, dass die Kostenverteilung nicht zwangsläufig nach Miteigentumsanteilen oder dem ansonsten in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel erfolgen muss.

    Vielmehr kann bei der Entscheidung über die angemessene Verteilung der Kosten auch der individuelle Nutzen der Eigentümer berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Eigentümer, die einen größeren Nutzen von einer bestimmten Maßnahme haben, auch einen höheren Anteil der Kosten tragen müssen.

    Diese Entscheidung des BGH kann zu einer Änderung der bisherigen Praxis der Kostenverteilung in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften führen. Verwalter und Eigentümer sollten daher genau prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf ihre konkrete Situation hat und gegebenenfalls Anpassungen durch entsprechende Beschlussfassungen vornehmen.

    Es ist zu beachten, dass das Urteil des BGH zwei Einzelfälle betraf und daher nicht automatisch auf alle Fallkonstellationen anwendbar ist. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung und Auslegung des Urteils empfiehlt es sich daher, rechtlichen Rat einzuholen.

    Insgesamt verdeutlicht das Urteil des BGH die Bedeutung einer sorgfältigen und gerechten Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstreicht die Notwendigkeit einer individuellen Betrachtung jeder Situation.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich zu Informationszwecken dient und keine rechtliche Beratung darstellt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Immobilienrecht oder an einen erfahrenen Verwalter wenden.

    Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-aenderung-der-kostenverteilung-in-weg_258_619120.html

    Bild Urheber: LVER - pixabay.com