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    Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gestartet

    Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern deutlich zu beschleunigen. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten für Bewohnerinnen und Bewohner von Miet- und Eigentumswohnungen zu verbessern – insbesondere dort, wo bislang kaum Ladepunkte vorhanden sind.

    Große Nachfrage, großes Potenzial

    In Deutschland gibt es rund 20 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern mit etwa 9 Millionen zugehörigen Stellplätzen. Viele dieser Stellplätze verfügen derzeit noch über keine Möglichkeit zum Laden von Elektrofahrzeugen. Genau hier setzt das neue Programm an und soll den Ausbau im Alltag voranbringen.

    Was wird gefördert?

    Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur. Dazu gehören unter anderem:

    • Wallboxen und Ladepunkte
    • notwendige technische Komponenten
    • Netzanschlüsse
    • bauliche Maßnahmen im Gebäude oder auf dem Grundstück

    Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt beträgt 22 kW.

    Voraussetzungen für die Förderung

    Damit ein Projekt förderfähig ist, müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Dazu zählt beispielsweise:

    • mindestens 20 % der Stellplätze werden für eine spätere Elektrifizierung vorbereitet
      oder
    • mindestens 6 Stellplätze werden direkt mit Ladeinfrastruktur ausgestattet

    Wer kann einen Antrag stellen?

    Antragsberechtigt sind:

    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
    • kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermieter
    • größere Wohnungsunternehmen und Immobiliengesellschaften

    Während kleinere Antragsteller nach dem Eingangsprinzip berücksichtigt werden, erfolgt die Förderung für große Wohnungsbestände über ein wettbewerbliches Verfahren.

    Höhe der Förderung

    Die Zuschüsse werden pro Stellplatz gewährt und sind gestaffelt:

    • bis zu 1.300 € ohne installierte Wallbox
    • bis zu 1.500 € mit Wallbox
    • bis zu 2.000 € bei Ladepunkten mit bidirektionaler Funktion

    Fristen und Antragstellung

    Die Antragstellung ist seit April 2026 möglich.

    • Für WEG, kleinere Unternehmen und private Vermieter gilt eine Frist bis 10. November 2026
    • Für große Wohnungsunternehmen endet die Frist bereits am 15. Oktober 2026

    Die Anträge werden über ein digitales Portal eingereicht.

    Unterstützung für Eigentümergemeinschaften

    Zur Vorbereitung wurde ein spezieller Leitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften veröffentlicht. Dieser hilft dabei, Projekte zu planen und die Anforderungen der Förderung besser zu verstehen.